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Für die Strafverteidigung bieten wir Ihnen einen
Fachanwalt.
Diesen Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur
nach mehrjähriger spezifischer Tätigkeit, nach vertiefender Fortbildung
und nach einer Prüfung mit dem Nachweis überdurchschnittlichen
theoretischen Wissens und bei ausgeprägten praktischen Kenntnissen im
Fachgebiet. Die Qualifikation Fachanwalt garantiert umfassendes Know-how
im speziellen Rechtsgebiet.
Über langjährige und besondere Erfahrung verfügen
wir unter anderem auch in den Rechtsgebieten: Familienrecht,
Ausländerrecht, Medizinrecht, Staatsangehörigkeitsrecht und
Einbürgerungen und im Zivilrecht.
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